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   LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20 RG   

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LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20 RG (https://dejure.org/2020,16252)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.05.2020 - L 6 AS 164/20 RG (https://dejure.org/2020,16252)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - L 6 AS 164/20 RG (https://dejure.org/2020,16252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn in einem Befangenheitsgesuch kein Ablehnungsgrund benannt wird oder die gegebene Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; Hüßtege, in: Zöller, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 45 Rn. 1).

    Ein prozessordnungsgemäßes Verhalten eines Richters und namentlich eine von ihm vertretene Rechtsauffassung in einer von ihm zu treffenden Entscheidung kann vor diesem Hintergrund ein Ablehnungsgesuch regelmäßig nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406).

    Abgesehen davon, dass die "Vorbefassung" mit einer Angelegenheit keineswegs auch nur im Regelfall zu einer Befangenheit führt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438), trifft diese Argumentation für RiLSG C. schon deswegen nicht zu, weil dieser dem 9. Senat nicht angehört hat.

    Umso mehr vermag die Äußerung einer Rechtsauffassung im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung ein Ablehnungsgesuch regelmäßig nicht zu tragen, nachdem sich das Gericht hier zwingend festlegen muss (vgl. dazu, dass der Umstand, dass ein Richter in einem gerichtlichen Verfahren eine bestimmte Rechtsauffassung vertreten hat, von vornherein nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit auszulösen: BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406).

    Außerhalb der dort aufgeführten Konstellationen hat eine "Vorbefassung" nicht zur Folge, dass der betreffende Richter nicht mitwirken dürfte, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. nochmals BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Dann und nur dann entfällt die Notwendigkeit für den abgelehnten Richter, sein eigenes Verhalten zu beurteilen, so dass gegen seine Mitwirkung trotz der geltend gemachten Befangenheit auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, namentlich mit Blick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz [GG]), keine Bedenken bestehen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, 3412; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 60 Rn. 10d m.w.Nw.).

    Das ist für die Begründung eines Befangenheitsgesuchs nicht ansatzweise ausreichend: Maßgeblich für die insoweit notwendige Beurteilung der vorgebrachten Gründe, nunmehr mit Bezug auf das Ablehnungsgesuch gegen RiLSG C., ist, worauf der Senat bereits in der angegriffenen Entscheidung hingewiesen hat, der Zweck des Ablehnungsrechts, die Unparteilichkeit des Gerichts zu sichern und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter zu gewährleisten (vgl. hierzu nochmals BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a. -, BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410 sowie BVerfG, Beschl. v. 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 -, NJW 2011, 2191, 2192).

    Der Senat kann vor diesem Hintergrund auch unter Berücksichtigung der engen verfassungsrechtlichen Grenzen für ein sogenanntes Selbstentscheidungsrecht abgelehnter Richter unter Beteiligung von RiLSG C. und ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme über das Ablehnungsgesuch entscheiden und diese Entscheidung mit der Sachentscheidung verbinden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 2 BvR 625/01 -, BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, 3412).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Eine derartige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist (nur) zulässig, wenn das Gesuch rechtsmissbräuchlich oder sonst offensichtlich unzulässig ist (zur Möglichkeit und den Grenzen des Selbstentscheidungsrechts vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; BSG, Beschl. v. 7. September 2016 - B 10 SF 2/16 C -, juris, Rn. 3 sowie G. Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 45 Rn. 4 und Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 60 Rn. 10d m.w.Nw.).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn in einem Befangenheitsgesuch kein Ablehnungsgrund benannt wird oder die gegebene Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; Hüßtege, in: Zöller, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 45 Rn. 1).

    Der Senat kann vor diesem Hintergrund auch unter Berücksichtigung der engen verfassungsrechtlichen Grenzen für ein sogenanntes Selbstentscheidungsrecht abgelehnter Richter unter Beteiligung von RiLSG C. und ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme über das Ablehnungsgesuch entscheiden und diese Entscheidung mit der Sachentscheidung verbinden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 2 BvR 625/01 -, BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, 3412).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Eine derartige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist (nur) zulässig, wenn das Gesuch rechtsmissbräuchlich oder sonst offensichtlich unzulässig ist (zur Möglichkeit und den Grenzen des Selbstentscheidungsrechts vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; BSG, Beschl. v. 7. September 2016 - B 10 SF 2/16 C -, juris, Rn. 3 sowie G. Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 45 Rn. 4 und Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 60 Rn. 10d m.w.Nw.).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn in einem Befangenheitsgesuch kein Ablehnungsgrund benannt wird oder die gegebene Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; Hüßtege, in: Zöller, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 45 Rn. 1).

    Der Senat kann vor diesem Hintergrund auch unter Berücksichtigung der engen verfassungsrechtlichen Grenzen für ein sogenanntes Selbstentscheidungsrecht abgelehnter Richter unter Beteiligung von RiLSG C. und ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme über das Ablehnungsgesuch entscheiden und diese Entscheidung mit der Sachentscheidung verbinden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239, 252 f.; BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 -, BVerfGK 8, 59, 60; BVerfG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 2 BvR 625/01 -, BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, 3412).

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten,

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Abgesehen davon, dass die "Vorbefassung" mit einer Angelegenheit keineswegs auch nur im Regelfall zu einer Befangenheit führt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438), trifft diese Argumentation für RiLSG C. schon deswegen nicht zu, weil dieser dem 9. Senat nicht angehört hat.

    Außerhalb der dort aufgeführten Konstellationen hat eine "Vorbefassung" nicht zur Folge, dass der betreffende Richter nicht mitwirken dürfte, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. nochmals BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Jedenfalls bei der Entscheidung über einen in der Prozessordnung nicht vorgesehenen oder einen offensichtlich unstatthaften Rechtsbehelf besteht auch kein Anlass, die Regelungen über den Mitwirkungsausschluss und die Wartepflicht des abgelehnten Richters ausdehnend zu verstehen, wie das für Anhörungsrügeverfahren vertreten wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, juris, Rn. 17; Stackmann, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 47 Rn. 3): Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass eine erfolgreiche Anhörungsrüge zu einer Durchbrechung der Rechtskraft und zur Fortführung des Verfahrens über das Ablehnungsgesuch führt.
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Jedenfalls aber sind sie nur statthaft, wenn dies zur Beseitigung groben prozessualen Unrechts im Wege richterlicher Selbstkontrolle notwendig ist (vgl. u.a. BSG, Beschl. v. 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C -, juris, Rn. 7; BSG, Beschl. v. 29. Dezember 2005 - B 7a AL 292/05 B -, juris, Rn. 5).
  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Auch die Wartepflicht endet nach § 60 Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 47 Abs. 1 ZPO mit dem rechtskräftigen Abschluss des Ablehnungsverfahrens (vgl. für viele BSG, Beschl. v. 30. Juni 2018 - B 2 U 1/08 RH -, juris, Rn. 17), der vorliegend angesichts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses vom 27. Februar 2020 bereits mit dessen Bekanntgabe verbunden war.
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Jedenfalls aber sind sie nur statthaft, wenn dies zur Beseitigung groben prozessualen Unrechts im Wege richterlicher Selbstkontrolle notwendig ist (vgl. u.a. BSG, Beschl. v. 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C -, juris, Rn. 7; BSG, Beschl. v. 29. Dezember 2005 - B 7a AL 292/05 B -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
    Ein Befangenheitsantrag ist überdies regelmäßig dann rechtsmissbräuchlich, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers abgelehnt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

  • BSG, 07.09.2016 - B 10 SF 2/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - offensichtlich unzulässiges Befangenheitsgesuch

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